Rechtskommunikation


Geschieht er nicht, der dritte Schritt,
So sind die ersten beiden schwach und null.
In Form Gebrachtes, wird es mitgeteilt,
Begründet kein System, bleibt Schall
Und Rauch, bleibt factum brutum ohne
Kraft des Sinns, den erst die Antwort
Stiftet: Ja oder nein, schwarz oder weiß.
Im Medium des Redens nur
Eröffnet sich für uns die Welt
Als eingeholte Sicht ins Sein.
Wer Wahrheit sagt, sagt nur er glaube, daß
Wahres zeige sich als Unterschied zu dem,
Was auf der andern Seite Falsches wäre.
Wer dann auf diese Trennung schaut,
Mag sehen, grad für sich, wohin es
Weitergeht als Unterschied des Unterscheidens.
Gesagtes Recht, fixiert, muß angewendet leben,
Muß Taten tun und Unrecht leiden,
Damit der Bruch die Brache fruchtbar macht.
Geteiltes, mitgeteiltes Unrecht, als In-Form,
Kann zur Syndosis eines Dreischritts werden nur,
Wenn der Verstand der Hörer, sinnerzeugend,
Den Sinn versteht und ihn, hell oder dunkel,
Annimmt als eigne Selektion des wahren Werts
Gerechter Unterscheidung Unrecht/Recht.


(Für MThF zur Seite 103 f. der "Römischen Rechtsgeschichten"

(Rudi Sander)